1. Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma Möve Fahrzeugsitz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; sie gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs.1 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung für den Einzelfall wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vorliegende AGB gelten mit erstmaliger Einbeziehung auch ohne ausdrückliche erneute Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

2. Angebot und Auftrag

Alle Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich oder per e-mail bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In letztem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege (Bsp.: e-mail, etc.) wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Annahmeerklärung kann allerdings mit der Zugangsbestätigung verbunden werden. Für mündliche, telefonische, telegrafische oder elektronische Aufträge oder sonstige Mitteilungen
und Nachrichten übernehmen wir keine Gewähr.

3. Preise / Zahlung / Aufrechnung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer und/oder anfallende Frachtkosten und Versandspesen. Auch Entsorgungsentgelte
für die Verkaufsverpackung und der sog. „Verpackungspfennig“ nach dem dualen System („Grüner Punkt“) sind darin nicht enthalten und werden gesondert berechnet. Expreß- und Eilgutsendungen erfolgen grundsätzlich unfrei. Alle Preise sind unverbindlich und freibleibend. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluß erfolgen, bleiben vorbehalten.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto Kasse zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzuges hat der
Kunde/Unternehmer den Rechnungsbetrag in Höhe von 8% (acht Prozent) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugszinsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei vollständigem Rechnungsausgleich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skontoabzug in Höhe von 2 % (zwei Prozent) gewährt. Rechnungen sind zu den angegebenen Zahlungsterminen ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen oder andere Beanstandungen fällig. Abzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen sind nicht zulässig.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Akzepten bleibt in jedem Fall vorbehalten. Anfallende Einzugs- und Diskontspesen gehen jeweils zu Lasten des Kunden. Ein Kassenskonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt.

Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder -fälligkeiten für vorangegangene Lieferungen oder die Kenntnis von Umständen, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf
eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen berechtigen uns, vom Vertrag für noch nicht erfüllte Geschäfte ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. nur gegen Vorkasse zu liefern oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Rechnungsbeträge für erfolgte Teillieferungen sind sodann sofort zur Zahlung fällig.

Neue Aufträge eines Kunden können nur dann berücksichtigt werden, wenn keine Zahlungsrückstände bestehen. Eine Lieferung an Auslandskunden erfolgt nur gegen Bankdokumente, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

4. Lieferung / Haftungsbeschränkung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk bzw. Lager Mühlhausen/Thür. Der Kunde ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen, soweit diese zumutbar sind. Sofern nicht eine von der Geschäftsleitung oder einer unbeschränkt bevollmächtigten Person abgegebene schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage als Fixtermin vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

Soweit Lieferfristen vereinbart werden ist die bestellte Ware innerhalb dieser Frist abzunehmen; wir sind nicht verpflichtet Nachfristen zu setzen. Im Fall des Annahmeverzugs oder einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten.

Wird die von uns geschuldete Leistung zwingend durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände (z.B.: unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse etc.) verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch wenn vorgenannte Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Wir unterrichten den Auftraggeber von der Verzögerung unverzüglich. Dauert die Verzögerung unangemessen lang, so kann jeder Vertragsteil ohne Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten.

Unabhängig davon ist unsere Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt auf die Höhe des jeweils vereinbarten Auftragsvolumens begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das selbe gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unsrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

5. Versand / Gefahrübergang / Rücksendungen

Versandweg und Transportmittel können von uns frei gewählt werden, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet. Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten mit uns zu vereinbarenden Terminen zurückzugeben. Von uns überlassene Transporthilfsmittel wie zum Beispiel Rollcontainer und andere Behälter bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum und sind pfleglich zu behandeln.

Sie sind vom Kunden nach zweckentsprechendem Gebrauch unverzüglich zurückzugeben; anderenfalls sind die Wiederbeschaffungskosten zu erstatten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

Eine Rückgabe ausgelieferter Ware (Retoure), gleich aus welchem Grund, wird nur bei einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung akzeptiert und muß porto- bzw. frachtfrei erfolgen. Unfreie
Rücksendungen werden nicht angenommen.

Bei Rücklieferungen, die vereinbarungsgemäß erfolgen erhält der Kunde eine Gutschrift, die spätestens innerhalb eines Jahres einzulösen ist. Ansonsten verfällt der Gutschriftsbetrag., Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung des Gutschriftsbetrages ist ausgeschlossen.

6. Gewährleistung

Gegenüber Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen; anderenfalls gilt die Ware als Genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für das Vorliegen des Mangels selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Mangelhaften Sache. Dies gilt nicht wenn die Vertragsverletzung arglistig verursacht wurde.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich aller Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen eventuellen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung oder Beschlagnahme sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat uns der Kunde einen Besitzwechsel der Ware sowie einen eigenen Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Kunde/Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen zu verarbeitenden Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

8. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich mit einer auftragsbezogenen Speicherung seiner Daten und gegebenenfalls einer Weitergabe an Dritte, soweit dies zur Auftragsabwicklung erforderlich ist, ausdrücklich einverstanden.

9. Schlußbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.

Änderungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform, wie auch der Verzicht auf die Schriftform.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Mühlhausen/Thür..

Dasselbe gilt wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird dann durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.